AGB

1. Allgemeines

1.1 Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von Jörn Handdruck (im folgenden Auftragnehmer genannt) durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.

1.2 Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung durch den Kunden bzw. bei Vertragsabschluss mit dem Kunden (folgend Auftraggeber genannt).
1.3 Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Angabe für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers.

1.4 Sollten Leistungen Dritter herangezogen werden, gelten für den Auftragsbestandteil deren AGB. Bei Änderung der AGB werden die neuen AGB dem Auftraggeber beim nächsten Auftrag mitgeteilt.

2. Gegenstand
2.1 Gegenstand des Vertrages sind Fotografien, Bildbearbeitungen, Grafikdesign und Dienstleistungen.
2.2 Als Fotografien im Sinne dieser AGB sind alle von dem Auftragnehmer hergestellten Aufnahmen zu verstehen, unerheblich in welcher technischen Form oder Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (z.B. ausgedruckte Papierbilder, digitale Bilder auf CD/DVD, Videos etc.)

2.3 Als Bildbearbeitung im Sinne dieser AGB sind alle von dem Auftragnehmer nachbearbeiteten / veränderten Aufnahmen zu verstehen, unerheblich in welcher technischen Form oder Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (z.B. ausgedruckte Papierbilder, digitale Bilder auf CD/DVD, Videos etc.)

2.4 Als Grafikdesign im Sinne dieser AGB sind alle von dem Auftragnehmer kreativ bzw. künstlerisch erstellte Druckvorlagen in Kombination aus Bild und Schrift zu verstehen, unerheblich in welcher technischen Form oder Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (z.B. ausgedruckte Papierbilder, digitale Bilder auf CD/DVD, Videos etc.)

3. Urheberrechtliche Bestimmungen

3.1 Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte stehen dem Auftragnehmer zu.
3.2 Grundsätzlich wird nur das einfache Nutzungsrecht für den persönlichen Gebrauch am Bildmaterial übertragen. Erweiterte Nutzungsrechte für die Verbreitung z.B. in Print- oder Onlinemedien, werden gesondert – je nach Nutzungsart – vertraglich geregelt und berechnet. Andere Vereinbarungen wie Verzicht der Urheberrechte sind ausgeschlossen.

3.3 Die Nutzungsbewilligung gilt erst im Fall vollständiger Bezahlung des vereinbarten Aufnahme- und Verwendungshonorars als erteilt.
3.4 Grundsätzlich gilt, dass der Auftragnehmer die Bilder für eigene Zwecke (z.B. Musterfotografien für andere Interessenten, Flyer, Werbung, Marketing) sowie für die betriebseigene Website, sowie die betriebseigene Social-Network-Seite (z.B. Facebook) verwenden darf.

4. Leistung und Gewährleistung
4.1 Es kann in keinem Fall unentgeltlich gearbeitet werden.
4.2 Mit Erteilung des Auftrages erkennt der Auftraggeber die Bildauffassung und Gestaltung des Auftragnehmers ausdrücklich an.
4.3 Der Auftragnehmer wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. Der Auftragnehmer kann den Auftrag auch – ganz oder zum Teil – durch Dritte (Labors etc.) ausführen lassen. Sofern der Auftraggeber keine schriftlichen Anordnungen trifft, ist der Auftragnehmer hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrags frei. Dies gilt insbesondere für die Bildauffassung, des Aufnahmeortes und der angewendeten optisch-technischen (fotografischen) Mittel. Abweichungen von früheren Lieferungen stellen als solche keinen Mangel dar.

4.4 Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Auftraggebers zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet. Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

4.5 Alle Beanstandungen müssen längstens innerhalb von 2 Wochen nach Lieferung schriftlich und unter Vorlage aller Unterlagen erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als auftragsgemäß erbracht.

4.6 Im Fall der Mangelhaftigkeit steht dem Auftraggeber nur ein Verbesserungsanspruch durch den Auftragnehmer zu. Ist eine Verbesserung unmöglich oder wird sie vom Auftragnehmer abgelehnt, steht dem Vertragspartner ein Preisminderungsanspruch zu. Für unerhebliche Mängel wird nicht gehaftet. Farbdifferenzen bei Nachbestellungen gelten nicht als erheblicher Mangel.

4.7 Im Fall das der Fotograf aufgrund unvorhergesehener, schwerwiegender Gründe nicht in der Lage ist den Auftrag ganz, oder in Teilen zu erfüllen wird der Fotograf in Abstimmung mit dem Auftraggeber / den Auftraggebern den Umfang der fotografischen Begleitung reduzieren, oder mit vertretbarem Aufwand versuchen für adäquaten Ersatz zu sorgen.

5. Zahlungsvereinbarung
5.1 Die Zahlungsvereinbarung wird jeweils im Vertrag geklärt.
5.2 Mangels ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung steht dem Auftragnehmer ein Honorar nach seinen jeweils gültigen Preislisten zu.
5.3 Im Zuge der Durchführung der Arbeiten vom Auftraggeber gewünschte Änderungen gehen zu seinen Lasten.
5.4 Bei einer Stornierung seitens des Auftraggebers bis 30 Tage vor Auftragsbeginn werden 25%, bis 10 Tage vorher 50 %, weniger als 10 Tage vorher 75% der vereinbarten Vergütung in Rechnung gestellt.

6. Datenschutz
6.1 Der Auftraggeber stimmt der Nutzung und Verarbeitung seiner persönlichen / angegebenen Daten ausdrücklich zu, sofern Sie nur im Sinne der Geschäftsabwicklung benutzt werden. Die Daten werden teilweise zur internen Nutzung gespeichert und hierbei selbstverständlich vertraulich behandelt. Ausnahmen sind die Weitergabe von Daten an Dritte (Labor etc.), sofern es für den Auftrag notwendig ist.

7. Angebote
7.1 Das Angebot des Auftragnehmers in Flyern, Prospekten und Anzeigen ist freibleibend und unverbindlich. Maßgeblich ist der jeweils geltende Vertrag, das erstellte Angebot bzw. die gültige Preisliste zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Der Vertrag kommt schriftlich (z.B. per Email) wie auch mündlich mit darauffolgender schriftlicher Auftragsbestätigung zu Stande und ist erst nach Zustimmung beider Vertragsparteien gültig.

7.2 Durch den Auftragnehmer erstellte Angebote und Kostenvoranschläge behalten für 1 Woche ihre Gültigkeit. Die Auftragserteilung erfolgt in der Regel durch eine schriftliche Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber.

8. Lieferbedingungen / Lieferverzug
8.1 Lieferbedingungen und -zeit werden jeweils im Vertrag geklärt.
8.2 Der Versand aller Lieferungen erfolgt nach Wahl des Auftragnehmers und sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.
8.3 Für Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, wie Naturkatastrophen, Streiks o.ä., sowie durch Beschaffungs- oder Fabrikationsstörungen, hat der Auftragnehmer nicht einzustehen. In solchen Fällen ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass Schadensersatz seitens des Auftraggebers gefordert werden  kann.

9. Zahlungsbedingungen / Zahlungsverzug
9.1 Zahlungsbedingungen werden jeweils im Vertrag geklärt. Falls nicht, gilt Bezahlung nach Rechnungserhalt innerhalb von 10 Tagen.
9.2 Die Preise des Auftragnehmers, wenn nicht gesondert vereinbart, gelten inklusive Verpackung und Versand.
9.3 Der Auftraggeber kommt in Zahlungsverzug gemäß den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (§ 286 BGB).

10. Gerichtsstand
10.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der jeweils bei Vertragsabschluss gültige Geschäftssitz des Vertragsnehmers.

11. Schlussbestimmungen
11.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch bei Lieferungen und Veröffentlichungen im Ausland. Für alle nicht in diesen AGB geregelten Punkte, tritt die gesetzliche Regelung in Kraft.
11.2 Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
11.3 Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

handdruck.de photographie